Studiengang Internationales Wirtschaftsrecht
KURSKONZEPT
Was Ihnen der Studiengang vermittelt.....
Der Begriff „Wirtschaftsrecht“ ist weder in der deutschen noch in der gemeinschaftlichen oder internationalen (globalen) Gesamtrechtsordnung gesetzlich festgelegt und eindeutig definiert. Das Wirtschaftsrecht ist folglich auch nicht in einem in sich abgeschlossenen Gesetzeswerk kodifiziert. Es lässt sich vielmehr nur als Querschnittsfunktion vieler einzelner öffentlich-rechtlicher, privatrechtlicher und strafrechtlicher Gesetzesnormen erfassen. Wirtschaftsrecht ist daher – als Teil der nationalen und internationalen Gesamtrechtsordnung – die Gesamtheit aller öffentlich-rechtlichen, privatrechtlichen und strafrechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat oder von Staaten abgeleitete internationale Institutionen auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirken.
Da jedermann am Wirtschaftsgeschehen zumindest als Verbraucher teilnimmt, greift das Wirtschaftsrecht inhaltlich sehr weit, geht jedenfalls erheblich über das eigentliche Unternehmensrecht hinaus.
Mit den nachstehend aufgeführten 17 Vorlesungsblöcken will der Studiengang sowohl diese Komplexität des Wirtschaftsrechts erläutern als auch seine wichtigsten Teilgebiete vertiefend behandeln.
Öffentliches Wirtschaftsrecht
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Wirtschaftsverfassungsrecht - Staatsorganisationsrecht, Grundrechte und Wirtschaftsordnung
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Wirtschaftsverwaltungsrecht
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Wettbewerbs- und Kartellrecht
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Recht der Finanzdienstleistungen - das Recht der Banken und Versicherungen
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Internationales Steuerrecht
Europarecht
Wirtschaftsstrafrecht
Ziviles Wirtschaftsrecht
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Grundlagen des Wirtschaftsprivatrechts
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Vergaberecht
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Vertrags- und Wirtschaftsvertragsrecht
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Internationales Wirtschaftsvertragsrecht
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Recht der Logistik
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Seerecht und Seehandelsrecht
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Gesellschaftsrecht
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Unternehmensgründungs- und Unternehmensfinanzierungsrecht, Investitionsrecht
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Vertragsgestaltung - Immobiliengeschäfte, Gesellschaftsverträge, Familienunternehmen
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Organisations- und Personalwesen - Arbeitsrecht und Handelsvertreterrecht –
Prozessrecht
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